Deutsch ins Grundgesetz

Petition an den Deutschen Bundestag



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Der folgende Text erschien in der 71. Ausgabe (Frühling 2018) der Deutschen Sprachwelt auf Seite 3.


„Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“

Seit zwölf Jahren bemühen sich Bürger und Politiker um eine Grundgesetzänderung.


2006: Lammerts Anstoß

Im Zuge der Föderalismusreform fordert Bundestagspräsident Norbert Lammert im Juni 2006, Artikel 22 des Grundgesetzes mit dem Satz zu ergänzen: „Die Landessprache ist Deutsch.“ Seine Begründung lautet: „Deutschland ist unter allen deutschsprachigen Ländern das einzige, das die Sprache nicht in der Verfassung regelt, obwohl es nach seiner Sprache benannt ist.“ Noch unterstützt die CDU-Vorsitzende Angela Merkel Lammert. Dieser kann sich zwar nicht durchsetzen, löst jedoch die erste breite Diskussion aus.


2008: Erster Beschluß der CDU

Im Herbst 2008 fordert Hartmut Koschyk (CSU) in der DEUTSCHEN SPRACHWELT (DSW 33): „Deutsch gehört ins Grundgesetz!“ Der saarländische CDU-Verband greift Koschyks Initiative auf und stellt einen Antrag für den Bundesparteitag. Dieser beschließt am 2. Dezember gegen den Widerstand von Angela Merkel: „Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes erfolgen mit dem Wortlaut: ‚Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch‘.“ Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU) erhofft sich in DSW 34 von einer Grundgesetzänderung „eine Bestärkung unserer Bemühungen gegenüber Brüssel, Deutsch als Arbeitssprache in der Europäischen Union … auch tatsächlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch zu verwenden.“


2009: Erste Petitionen scheitern

In einer repräsentativen Umfrage der Technischen Universität Dresden sprechen sich 85 Prozent der Deutschen für eine Ergänzung des Grundgesetzes aus. Zwei Petitionen an den Deutschen Bundestag fordern dasselbe. Der Petitionsausschuß folgt jedoch dem Bundesinnenministerium und empfiehlt abzulehnen. Der Bundestag beschließt am 14. Mai, die Petitionen an das Innenministerium zu überweisen.


2009: Keine Aufnahme in den Koalitionsvertrag

Bei den Koalitionsverhandlungen für die neue Bundesregierung im Oktober 2009 einigen sich CDU/CSU und FDP in der Arbeitsgruppe für Kultur zunächst einstimmig darauf, die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Die SPD deutet daraufhin ebenfalls ihre Zustimmung an. Eine Zweidrittelmehrheit zur Grundgesetzänderung rückt erstmals in greifbare Nähe. Doch Innen- und Rechtspolitiker aus Union und FDP wenden sich plötzlich dagegen, darunter Wolfgang Schäuble (CDU). Die DEUTSCHE SPRACHWELT ruft nun dazu auf, bei dem Beschluß zu bleiben. Sie schickt an alle 27 Spitzenpolitiker der Koalitionsrunde einen persönlichen Brief mit Argumenten – vergeblich.


2010 bis 2012: BILD treibt die nächste Petition voran

Immer mehr Politiker befürworten die Grundgesetzergänzung, etwa Alexander Dobrindt (CSU) und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Müller schreibt in DSW 41: „Bekennen wir uns zu unserer Sprache, so wie es fast alle unsere europäischen Partner auch tun. Unsere Sprache ist Teil unserer Identität als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Bekenntnis zur Heimat und zur eigenen Nation. Deshalb sollte Deutsch ins Grundgesetz. “ Der Verein Deutsche Sprache (VDS) stößt eine neue Petition an und gewinnt die BILD-Zeitung als Unterstützerin. 2010 unterschreiben mehr als 40 000 BILD-Leser. Erst ein Jahr später, am 7. November 2011, findet die Anhörung vor dem Petitionsausschuß statt. Und wieder erst ein halbes Jahr darauf, am 10. Mai 2012, berät der Bundestag abschließend über die Petition: „Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß die überwiegende rechtswissenschaftliche Auffassung davon ausgeht, daß die deutsche Sprache bereits jetzt Verfassungsrang hat, obgleich eine ausdrückliche Nennung im Grundgesetz fehlt. Gleichwohl wäre es zulässig, Deutsch im Grundgesetz zu verankern. So ließe sich die deutsche Sprache als Symbol oder als Staatsziel im Grundgesetz festschreiben. Selbst wenn die deutsche Sprache jedoch im Grundgesetz verankert werden würde, wäre es nicht möglich, im privaten Bereich eine bestimmte Sprache vorzuschreiben.“


2015: Einwanderungswelle entfacht neue Diskussion

Im Oktober 2015 sagt der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann: „Viele Menschen, die derzeit als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, werden dauerhaft in Deutschland bleiben. … Deutsch als gemeinsame Sprache im Grundgesetz festzuschreiben, ist deshalb jetzt ein wichtiger Schritt, um die Regeln für eine erfolgreiche Integration festzulegen.“


2016 bis 2018: Zweiter Beschluß der CDU und der Antrag der AfD

Auf Antrag der Jungen Union erneuert die CDU am 7. Dezember 2016 auf ihrem Parteitag in Essen ihren Beschluß von 2008: „Die CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen und Artikel 22 GG um den Zusatz zu erweitern: ‚Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.‘ Der Parteitag fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich hierfür erneut einzusetzen.“ Schließlich bringt die AfD im März 2018 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein. (dsw)


Zum Formular für die elektronische Mitzeichnung der Petition.

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